08/2017

ENTSCHEIDUNG ÜBER ZWANGSLIZENZ WURDE VOM BUNDESGERICHTSHOF BESTÄTIGT
Die Vergabe einer Zwangslizenz ist extrem selten. Der Deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat nun die Entscheidung des Deutschen Bundespatentgerichts (BPatG) bestätigt (X ZB 2/17), die Merck eine vorläufige Lizenz von Shionogi’s Patent EP 1 422 218 B1 erteilt (Nr.3 LiQ 1/16). Die Zwangslizenz deckt das von Merk verkaufte HIV Arzneimittel Isentress ab. Lizenzverhandlungen zwischen Shionogi und Merck waren fehlgeschlagen und Shionogi hatte Merck wegen Patentverletzung verklagt (No. 4c O 48/15). Das Verfahren wurde jedoch ausgesetzt, da am EPO ein Einspruchs-/ Beschwerdeverfahren anhängig ist (T 1150/15), für das eine mündliche Verhandlung für Oktober 2017 angesetzt wurde. In der Zwischenzeit beantragte Merck eine Zwangslizenz, die in erster Instanz beim BPatG erteilt, und nun vom BGH aufrechterhalten wurde.