06/2017

Die “Frankurter Allgemeine Zeitung” berichtete zuerst, dass der Präsident der Bundesrepublik Deutschland zugestimmt hat, die, für die förmliche Ratifizierung des UPC-Abkommens erforderliche Präsidentenunterschrift auszusetzen, und zwar bis das Bundesverfassungsgericht bezüglich des laufenden beschleunigten Verfahrens, welches im Zusammenhang mit einer Verfassungsbeschwerde steht, die die Ratifizierung infrage stellt (2 BVR 739/17), eine Entscheidung getroffen hat.

Eine Privatperson bestreitet die Rechtmäßigkeit der deutschen Gesetze und Verfahren, die das UPC-Übereinkommen umsetzen. Eines der Bedenken ist sicherlich, dass die Beschwerdekammern des EPA nicht hinreichend unabhängig von der Europäischen Patentorganisation sind. In jedem Fall wird dieses Thema den Beginn des UPC verzögern, ebenso wie BREXIT bereits Zweifel am Starttermin aufgeworfen hat.